Sichere Paketzustellung in die myRENZbox

Das neue Postmodernisierungsgesetz verpflichtet die Paketdienstleister, Sendungen auch in sogenannte „anbieterneutrale automatisierte Stationen zum Empfang von Paketen“ zuzustellen. Für Nutzer einer myRENZbox oder RENZ Paketbox besteht damit Rechtssicherheit: Sie können Pakete jederzeit zu Hause oder am Arbeitsplatz empfangen – ohne Einschränkungen. Was das bedeutet? Ein Erfahrungsbericht.

Meine Frau und ich wohnten bis vor wenigen Monaten in einem kleinen Ort nördlich von Mannheim. Ich bin selbstständiger Architekt und viel auf Baustellen unterwegs, meine Frau ist als Grafikerin in einer Agentur in Mannheim angestellt und pendelte damals täglich. Wir bestellen recht regelmäßig Produkte übers Internet. Ich besonders für mein Hobby als Gitarrist in einer Band.


Verspäteter Empfang

Vor gut einem Jahr bestellte ich bei einem Onlinehändler einen Looper. Bis zu dem Auftritt in einem kleinen Club, bei dem ich ihn einsetzen wollte, war noch eine gute Woche Zeit. Das sollte also kein Problem sein.

Als ich zwei Tage später abends von einem Baustellentermin zurückkam, fand ich eine Nachricht vom Paketdienstleister in meinem Briefkasten, ich sei zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause gewesen und könne meine Sendung am nächsten Tag in einem Paketshop in der Nähe abholen. Am Samstag klappte es zeitlich mit der Abholung und ich packte das Gerät zu Hause aus. Leider war es defekt.

Nun wurde es zeitlich knapp. Für die Rücksendung fuhr ich gleich am Montagfrüh auf dem Weg zur Baustelle bei dem Paketshop vorbei. Der Kundenservice des Musikinstrumentenhändlers hatte mir noch am Samstag zugesichert, dass er das Ersatzgerät sofort auf den Weg bringen würde, sobald das defekte eingetroffen sei.

Doch obwohl ich die Zustellung an eine automatische Packstation in der Nähe veranlasst hatte, um das Päckchen wenn nötig auch spät abends abholen zu können, klappte es zeitlich nicht – der Looper wurde wieder in den Paketshop geliefert. Offenbar war die Packstation defekt gewesen – oder alle Fächer belegt. Aufgrund von Terminen kam ich nun nicht mehr zu den Öffnungszeiten bei dem Paketshop vorbei. Und so musste ich unser Konzert mit dem alten Looper bestreiten. Klar, das war möglich, aber schon ein bisschen frustrierend.


Paketkasten für zu Hause?

Am nächsten Tag auf der Baustelle traf ich meinen aktuellen Bauherrn. Ich berichtete ihm von der verpatzten Zustellung. Er fragte mich: „Hast Du schon mal über einen Paketkasten nachgedacht? Damit kann Dir ein Paket jederzeit zugestellt werden, auch wenn Du nicht daheim bist. Ich habe zu Hause selbst einen – einen digitalen. Er lässt sich per App übers Smartphone bedienen und sieht auch noch ziemlich gut aus. Der ist echt Gold wert.“

Natürlich hatte ich damit schon zu tun. Bei einem meiner kleineren Bauprojekte wurde einmal ein Paketkasten installiert, wenn auch ein mechanischer. Allerdings hatte ich mich nie im Detail damit beschäftigt. So nahm ich die Anregung zum Anlass und sprach unseren Vermieter an, der ebenfalls im Haus wohnte. Er wiegelte ab: „Da müssten dann ja alle mitmachen. Außerdem ist mir das zu teuer!“ Selbst als ich ihm vorschlug, dass ja alle im Haus einen Beitrag dazu leisten könnten und dass mit einer Paketkastenanlage auch eine Wertsteigerung der Immobilie verbunden sei, wollte ihm das nicht so recht einleuchten: „Ich brauche so etwas nicht, ich bestelle ja nichts im Internet.“


Ein Umzug und digitale Lösungen

Einige Monate später stand für uns der Umzug in eine neue Wohnung an. Schon bei der ersten Besichtigung war mir aufgefallen, dass das große Mehrfamilienhaus mit einer digitalen Brief- und Paketkastenanlage ausgestattet war – einer myRENZbox. Sie ließ sich per Smartphone-App oder einen Schlüsselchip bedienen, der zugleich als elektronischer Haus- und Briefkastenschlüssel diente. Bevor wir eingezogen waren, hatten wir die entsprechenden Formulare der Hausverwaltung ausgefüllt, alles andere wurde dort erledigt. Wir erhielten unseren Chip, betraten damit das Haus. Und gleich am ersten Tag fanden wir auf dem großen Display, mit dem sich unter anderem auch die digitale Klingelanlage bedienen ließ, unseren Namen. Als ich dann den Chip an die vorgesehene Stelle hielt, öffnete sich unser Briefkasten wie von Zauberhand.


Ablageverträge?

Die Paketkästen blieben allerdings geschlossen, denn es war noch keine Sendung für uns hinterlegt. „Selbstverständlich können aber alle Paketdienstleister hier Sendungen für Sie einlegen und für Retouren auch entnehmen“, war uns in einem Gespräch im Rahmen der Unterzeichnung des Mietvertrags gesagt worden. „Außerdem lassen sich in Form von Pins Genehmigungen an Freunde, Nachbarn oder Gewerbetreibende erteilen, die etwas abgeben oder abholen wollen.“ Ein sehr flexibles System. Das gefiel uns. „Nur eins noch“, sagte die Dame der Hausverwaltung. „Sie müssen erst mit allen Paketdienstleistern einen Ablagevertrag abschließen, bevor Sie die Paketboxen nutzen können.“

Ich schaute in mein Tablet und las nach: „Das Empfangen von Paketen mit der myRENZbox ist durch den einmaligen Abschluss eines Ablagevertrags mit den gewünschten Paketdienstleistern möglich.“

Es stimmte also: Der Ablagevertrag musste mit jedem einzeln abgeschlossen werden. Ich machte mich an die Arbeit, registrierte mich da, wo ich noch kein Konto hatte, und gab die notwendigen Daten ein. Das ging im Grunde einfach, dauerte aber seine Zeit.


Unerwartete Erfahrungen

Das Empfangen von Paketen lief von nun an hervorragend. Ich konnte die Sendungen aus der Box holen, wann immer ich wollte, egal wann sie angekommen waren. Auch mitten in der Nacht. Das war ein großer Vorteil. Nur einmal fand ich einen Zettel in unserem Briefkasten, der mich aufforderte, eine Sendung im Paketshop abzuholen, da ich nicht zu Hause gewesen sei. Ich wunderte mich und kontaktierte die Hausverwaltung. Man sagte mir, das ließe sich leider nicht ändern. Ob Sendungen in eine anbieterneutrale Paketbox eingelegt würden, liege im Ermessen der Logistiker. Sie könnten im Einzelfall entscheiden, ob sie eine Sendung zustellen würden oder – wie in diesem Fall – die Dienstleistung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken. Das sei gesetzlich so geregelt.


Neue Entwicklungen

Ich beschloss, das Thema noch mal mit dem Bauherrn zu besprechen, der mir vor gut einem Jahr zu einem Paketkasten geraten hatte. Er machte mir Hoffnung: „Du kannst beruhigt sein. Das neue Postmodernisierungsgesetzes ist im Grunde schon durch, und darin geht es unter anderem genau um diesen Punkt. Jetzt muss es nur noch vom Bundesrat bewilligt werden. Dann ist gesetzlich geregelt, dass die Zustellung von Sendungen in Paketboxen für alle Logistiker verpflichtend ist – egal, ob es ihre eigenen sind oder ob sie privat betrieben werden wie in deinem oder meinem Fall.“ Das war tatsächlich eine gute Nachricht!

Mittlerweile sind Teile des Postmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem habe ich keine Abholaufforderungen mehr in meinem Briefkasten gefunden. Alle Pakete kamen sicher an. Auch mit der Retoure eines Kopfhörerverstärkers, den ich mir zur Ansicht bestellt hatte, aber nicht behalten wollte, hat es problemlos geklappt. Die Abholung ließ sich ganz einfach über die App des Dienstleisters regeln.


Endlich Sicherheit

Meine Frau erzählte mir, dass sie an ihrem Arbeitsort mittlerweile auch Pakete empfangen könne. Ihr Arbeitgeber habe für die Firma eine Paketkastenanlage angeschafft. Sie könne von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privat genutzt werden – ein toller Service, wie sie fand. Die Zeit, als wir unsere Pakete an verschiedenen Orten abholen mussten und immer in Sorge waren, dass es vielleicht doch nicht rechtzeitig klappen würde, scheint jedenfalls endgültig vorbei.

Kürzlich telefonierte ich mit unserer Hausverwaltung wegen einer Frage zu unserem Kellerraum – da kam das Gespräch auch nochmal auf die Paketbox. Und meine Ansprechpartnerin sagte zu mir: „Wir sind wirklich froh, dass das jetzt klar geregelt ist. Das vereinfacht uns die Kommunikation mit unseren Mietern sehr, denn wir müssen nun niemandem mehr erklären, dass das System zwar hervorragend funktioniert, aber keine hundertprozentige Rechtssicherheit besteht. Endlich ist das auch juristisch eindeutig.“

Und als ich in der Tiefgarage in mein Auto stieg, überlegte ich: Natürlich ist es auch nicht gerade umweltschonend, wegen der gleichen Paketen mehrmals durch die Stadt zu fahren – egal ob als Zusteller oder Empfänger …


Überraschung

Auf meiner neusten Baustelle traf ich kürzlich wieder meinen befreundeten Bauherren und er fragte mich: „Und, was meinst du: Bauen wir hier statt einer reinen Briefkastenanlage eine kombinierte Brief- und Paketkastenanlage ein? Immerhin soll es ein modernes Mehrfamilienhaus werden.“ Ich erwiderte: „Jetzt, wo rechtlich alles geklärt ist, dürfte das Thema Wertsteigerung der Immobilie durch eine Brief- und Paketkastenanlage auf jeden Fall eine Rolle spielen – noch besser wäre das Ganze aber im Verbund mit einer digitalen Zugangskontrolle und einer One-Chip-Solution wie bei mir im Haus, oder?“ Er nickte lächelnd, winkte mir zu und ging zu seinem Auto.

Als ich nach Hause kam, wollte ich nachschauen, ob Post angekommen war. Unerwartet öffnete sich neben dem Briefkasten auch eine der Paketboxen. Ich entnahm ein kleines Päckchen. Eine Überraschung meines Bauherren-Freundes: „Für Deine nächste Bandprobe – ganz ohne Extrawege und garantiert pünktlich.“ Was eine schöne Überraschung.

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