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Rechtssicherheit beim Paketempfang in myRENZboxen – und die Vorteile für die Wohnungswirtschaft

Um die Vorteile des 24/7-Empfangs von Paketboxen – wie etwa einer myRENZbox – nutzen zu können, mussten Empfänger bislang bei jedem einzelnen Paketdienstleister eine Ablagegenehmigung hinterlegen. Und es gab noch mehr Einschränkungen. Damit ist nun Schluss: Die Zustellung in anbieterneutrale Paketboxen ist nach dem neuen Postmodernisierungsgesetz für Paketdienstleister verpflichtend. Mit großen Vorteilen für die Wohnungswirtschaft.

Als am 19. Juli 2024 Teile des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts in Kraft traten, war die Erleichterung groß. Endlich war klar: Paketdienstleister sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sendungen nicht nur an eine Empfängeradresse, sondern auch an eine vom Empfänger genutzte „anbieterneutrale automatisierte Station zum Empfang von Paketen“ zuzustellen – egal ob mechanisch oder digital. Einzige Einschränkung: Es dürfen dem Anbieter für die Nutzung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Das war bislang anders: Es brauchte eine Ablagegenehmigung, die jedem einzelnen Paketdienstleister erteilt werden musste. Aber auch dann war es nicht sicher, ob die Pakete wirklich über die Paketbox zugestellt würden. Der Dienstleister hätte ggf. auch den Weg über das Läuten beim Empfänger wählen können, was im Falle seiner Abwesenheit die Abholung an einer Paketstation zur Folge gehabt hätte. Denn von den Dienstleistern konnte im Einzelfall immer noch über die Art und Weise der Zustellung entschieden werden – auch Einschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren möglich.

Sicher 24/7 empfangen – ein Vorteil für Mieter und Vermieter

Nun ist die Zustellung in Paketboxen gesetzlich geregelt. Anbieterneutrale Paketkastenanlagen sind als „aufnahmefähige Vorrichtung“ anerkannt und die Zustellung einer Sendung an sie ist verpflichtend. Dafür genügt eine „Weisung“, die mit Nennung der Paketbox in der Adresse erfolgt. Die Hürde, viele einzelne Ablageanträge zu stellen gehört damit ebenso der Vergangenheit an wie die Unsicherheit, ob Sendungen auch wirklich in die Paketbox zugestellt werden.

Das ist nicht nur für die Nutzer ein deutlicher Zugewinn. Es vereinfacht auch die Kommunikation etwa von Hausverwaltungen mit ihren Mietern deutlich. Aufgrund der juristischen Eindeutigkeit muss nun nicht mehr kompliziert erläutert werden, dass eine myRENZbox zwar hervorragend funktioniert, aber keine hundertprozentige Rechtssicherheit bestehe. Diese ist nun gegeben. Das hat auch Auswirkungen auf die Wertsteigerung einer Immobilie, die mit einer Brief- und Paketkastenanlage ausgestattet ist. Die Vorteile sind nun noch besser kommunizierbar.

Komfortabel Kosten sparen – mit zentrale Quartiersanlagen

Und noch ein weiterer Punkt kommt hinzu. Bislang wurden Sendungen in Paketboxen nur dann zugestellt, wenn sie direkt neben oder gegenüber vom Haus des Empfängers installiert waren. Besonders bei großen, vielteiligen Immobilien und Stadtquartieren war das ein Problem, denn anstelle einer großen zentralen Anlage mussten viele kleine über das Gelände verteilt werden.

Dank dem neuen Gesetz kann die Adresse auf den Paketen nun von der tatsächlichen Wohnadresse abweichen. Damit ist es auch möglich, eine myRENZbox frei im Quartier zu positionieren. Das ist nicht nur für die Quartiersplanung interessant – etwa, wenn es darum geht, Orte wie Auto- und Fahrradgaragen, an denen Verkehrswege zusammenlaufen, effektiv zu nutzen.

Für die Paketzusteller, die Sendungen zukünftig gesichert zustellen können, verkürzen sich darüber hinaus Anlieferungswege. CO2-Emissionen werden auf diese Weise noch effektiver eingespart. Ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit, die auch in der Wohnungswirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Alle Änderungen finden Sie übersichtlich im Flyer.

Zum Flyer

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